UNSER STEUERTIPP FÄHRT ELEKTRISCH.
VERGÜNSTIGTE DIENSTWAGENBESTEUERUNG.1
JETZT FÜR NOCH MEHR ELEKTRIFIZIERTE BMW.

Dynamisch, EMISSIONSARM UND MIT FAHRFREUDE.
Erleben Sie die Elektromobilität mit der BMW Modellvielfalt. Die dynamischen BMW i Modelle und BMW Plug-in-Hybride bringen Sie im Alltag und auf Reisen Ihren Zielen näher.
Entscheiden Sie sich für einen elektrifizierten Firmenwagen und profitieren Sie zusätzlich von den jüngsten Änderungen bei der Dienstwagenbesteuerung. Mit der Anpassung der Bemessungsgrenzen können Sie jetzt aus noch mehr BMW Modellen das perfekt zu Ihnen passende Fahrzeug auswählen und die höchste Förderung erhalten
NACHHALTIG PROFITIEREN MIT BMW KÖHLER.
Profitieren Sie von den steuerlichen Vorteilen der Elektromobilität:
Für rein elektrische Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis (BLP) bis 100.000 EUR wird der geldwerte Vorteil im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung auf ein Viertel reduziert. Liegt der BLP über 100.000 EUR, wird dieser auf die Hälfte reduziert.
Für Plug-in-Hybrid-Modelle gilt:
Unabhängig vom BLP wird der geldwerte Vorteil im Rahmen der 1-%-Regelung sowie für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) auf die Hälfte reduziert. Dies gilt ebenso für Familienfahrten. Um diese Vorteile nutzen zu können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden und die Vorgaben des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen. Das bedeutet:
Maximaler CO₂-Ausstoß von 50 g/km
Elektrische Mindestreichweite von 80 km nach WLTP-Testverfahren
Gut zu wissen: Diese Kriterien erfüllen alle unsere BMW i Modelle und zahlreiche BMW Plug-in-Hybride.
BMW i4 M50 xDrive: Verbrauch elektrisch, kombiniert WLTP in kWh/100 km: 17,6 - 21,9; Elektrische Reichweite, WLTP in km: 416–515; CO2-Emissionen, kombiniert WLTP in g/km: 0


GROSSE AUSWAHL. GROSSER NUTZEN.
Finden Sie den BMW, der zu Ihrem Lebensstil passt:
Dank der breiten Auswahl an elektrifizierten BMW Modellen, bieten wir für jede Anforderung das passende Modell. Ob vollelektrisch oder als Plug-in-Hybrid – erleben Sie die Faszination der Elektromobilität und bringen Sie Dynamik, Effizienz und Nachhaltigkeit in Ihren Alltag.
IHRE VORTEILE AUF EINEN BLICK.
Flexibilität durch wachsende Ladeinfrastruktur.
Perfekte Alltagstauglichkeit durch Reichweiten, die überzeugen.
Nachhaltige Mobilität ohne Kompromisse.
BMW i5 M60 xDrive Limousine: Energieverbrauch kombiniert: 20,5 kWh/100 km (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP); CO₂-Klasse(n): A
BMW i4 M50 xDrive: NEFZ [ ]; WLTP (kombiniert): Stromverbrauch: 22,5-18,0 kWh/100km; CO2-Emissionen: 0 g/km; Reichweite: 416-521 km
Wir sind für Sie da
+49 (9353) 9711-14
markus.koehler@koehler-bmw.de

Wir sind für Sie da
+49 (9353) 9711-13
alexander.koehler@koehler-bmw.de

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Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 100.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 100.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Diese Regelung gilt für erstmalige Überlassungen im Zeitraum vom 01.07.2025 bis zum 31.12.2030. Bei Plug‑in‑Hybrid Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1-%-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Die Förderung gilt für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 80 km beträgt. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden bzw. bei Arbeitnehmern im Rahmen des Dienstverhältnisses gestellt werden und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen. Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel in den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.